Allgemein

Jagdscheinverlängerung ab Mitte Februar vornehmen!

Alle Jäger im Kreis Coesfeld werden seitens der Unteren Jagdbehörde gebeten, Ihre ab dem 01.04.2024 zu verlängernden Jagdscheine möglichst erst ab Mitte Februar 2024 zur Verlängerung vorzulegen. Es ist beabsichtigt, dass zu diesem Zeitpunkt die Inhaber aller zum 31.03.2024 ablaufenden Jagdscheine einer Sicherheitsüberprüfung beim Verfassungsschutz und beim Bundeszentralregister unterzogen wurden und dann bis Ende April alle zur Verlängerung eingehenden Jagdscheine wie in der Vergangenheit gewohnt direkt verlängert werden können. Bei späterer Verlängerung ist dann mit längeren Wartezeiten wegen der dann erneut durchzuführenden Sicherheitsüberprüfung zu rechnen. Die Verlängerung kann sowohl postalisch als auch persönlich vor Ort beantragt werden. Bei der persönlichen Beantragung bittet die untere Jagdbehörde, die geänderten Öffnungszeiten zu beachten, die seit dem 02.01.2024. gelten. Ein persönliches Erscheinen bei der unteren Jagdbehörde in Coesfeld ist montags, mittwochs und freitags morgens von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und montags – und mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr ohne Termin möglich. Dienstags und donnerstags hat die untere Jagdbehörde generell keine persönlichen Sprechzeiten mehr.

Die Verlängerung kann sowohl postalisch als auch persönlich vor Ort beantragt werden. Bei der persönlichen Beantragung bittet die untere Jagdbehörde, die geänderten Öffnungszeiten zu beachten, die seit dem 02.01.2024. gelten. Ein persönliches Erscheinen ist montags, mittwochs und freitags morgens von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und montags – und mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr ohne Termin möglich. Dienstags und donnerstags hat die untere Jagdbehörde generell keine persönlichen Sprechzeiten mehr.

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