Preise / AGB
Preise Schießstand
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Schießstandes und Schießstandordnung
Stand: 01.03.2024
Preise
Es gilt unsere Gebührenordnung. Diese ist im Internet unter
www.kreisjaegerschaft-coesfeld.de > Schießstand > Preise/AGB einsehbar und am Schießstand
ausgehängt.
Geltende Schießstandordnung
Auf dem Schießstand gelten verbindlich die Schießstandordnung des
Deutschen Jagdverbandes e.V., Bund der Militär- und Polizeischützen e.V.
und die Schießstandordnung des Deutschen Schützenbundes e.V. in der
jeweils geltenden Fassung.
Darüber hinaus gilt das Hausrecht in Gestalt der auf jedem Schießstand
ausgehängten Schießstandordnung. Deren Bestimmungen sind strikt zu
beachten, Zuwiderhandlungen führen zu Standverweisen.
Die Schießstandordnungen können zudem auf unserer Internetseite unter
www.kreisjaegerschaft-coesfeld.de/50.html eingesehen werden.
Sicherheit
Sämtliche, auf dem Schießstand vorhandenen, Ge- und Verbotsschilder sind
zu beachten. Die Waffen sind erst unmittelbar vor der Schussabgabe auf der
jeweiligen Schützenposition zu laden, dies gilt insbesondere auch für das Trap-
und Skeetschießen. Für die Gefahren, die sich aus den regelgerechten
Ausübungen des Sportes ergeben, wird keine Haftung übernommen.
Beim Schießen ist ein Gehörschutz zu tragen. Andernfalls besteht die Gefahr
von Hörschäden. Ein Gehörschutz ist vom Schützen mitzubringen oder vor Ort
zu leihen bzw. zu erwerben. Auf allen Tontaubenplätzen haben sich die
Schützen mit einem Kopf- und Augenschutz vor Wurfscheibensplittern zu
schützen. Andernfalls besteht Verletzungsgefahr.
Munition
Es darf nur die am Schießstand zugelassene Munition verwendet werden.
Genaue Angaben hierzu sind den Aushängen auf dem Schießstand sowie der
Internetseite zu entnehmen. Auf den Tontaubenplätzen dürfen nur bleihaltige
Schrotpatronen benutzt werden. Auf den Kugelbahnen sind bleihaltige sowie
bleifreie Munition erlaubt. Im Falle der Zuwiderhandlung kann der Schütze
vom weiteren Schießen ausgeschlossen werden.
Terminvereinbarungen und Stornierungen
Sofern für die Tontaubenplätze oder die Kugelbahnen ein Termin vereinbart
wird, ist dieser verbindlich. Die buchende Person ist zur Zahlung der gesamten
Nutzungsgebühren verpflichtet, soweit nicht eine Stornierung nach den
nachstehenden Bedingungen möglich ist. Bei Stornierungen eines
vereinbarten Termins werden folgende Stornierungsgebühren pro Stunde
erhoben:
Kugelbahnen ( 25 m – Kurzwaffe / 100 m Langwaffe / 50 m Lfd. Keiler)
– 2 Tage vorher: kostenfreie Stornierung
– 1 Tag vorher: siehe gültige Preisliste
Tontaubenstände:
– 14 Tage vorher: kostenfreie Stornierung
– bis 7 Tage vorher: 50 % pro Stunde
– ab Tag 6 vorher: 100 % pro Stunde
– Stornierungsgebühr Tontaubenstände pro Stunde: berechnung von 100 Tauben und 12 € Standaufsicht
Stornierungen können per Fax an +49 (0) 2541 / 9260-422 oder per E-Mail an:
schiessstand@kreisjaegerschaft-coesfeld.de erfolgen. Stornierungsgebühr wird
nicht erhoben, sofern für den Termin Ersatzschützen gefunden werden. Dem
Buchenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein
Schaden entstanden ist.
Pünktliches Erscheinen
Um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten ist das pünktliche Erscheinen
erforderlich. Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf
Teilnahme. Die Nutzungsgebühren sind dennoch in voller Höhe zu entrichten.