Logistikinformationen

Logistikinformationen

Rollende Waldschule

Die nachfolgenden Logistik-Hinweise sind für den Entleiher der Rollenden Waldschule relevant. Dies ist i. d. R. (insbesondere bei Besuchen in Schulen) der örtliche Hegering.

Die “Rollende Waldschule” steht auf dem Hof Roland Bolle in Dülmen, Dernekamp 12, (siehe Anfahrtsskizze) zur Abholung bereit.

Abhol- und Rückgabetermine müssen unbedingt telefonisch zwei bis vier Tage vor der Abholung durch den Entleiher mit Herrn Roland Bolle, Telefon (0175) 5694807, abgestimmt werden. Bitte halten Sie die vorgemerkten und abgesprochenen Termine unbedingt ein, da der ggf. nachfolgende Einsatz auf den spätestmöglichen Rückgabetermin hin vereinbart wird.


Bei der Abholung wird ein Übergabeprotokoll gefertigt, das durch den Entleiher zu unterzeichnen ist. Bitte überzeugen Sie sich vom ordnungsgemäßen Zustand des Inventars und des Fahrzeuges. Bei der Rückgabe findet in gleicher Weise eine Überprüfung statt. Für die Rückgabe des Fahrzeugs beachten Sie bitte, dass die Ausstattungsgegenstände (insbesondere die Tierpräparate) an den dafür vorgesehenen Stellen positioniert werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden hierfür pauschal 10 EURO in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie unbedingt auch die folgenden Punkte, die wir besonders herausstellen möchten. Darunter sind insbesondere Hinweise, die für ungeübte “Anhängerfahrer” von Bedeutung sind.

  • Die “Rollende Waldschule” hat ein Eigengewicht incl. der Ausstattung Das Zugfahrzeug muß daher über eine entsprechende zulässige Anhängelast für gebremste Anhänger verfügen.
  • Die Ausmaße des Anhängers (Breite 2,30 m, Länge 5,70 m, Höhe 2,90 m) und auch das Inventar erfordern eine umsichtige Fahrweise. Bitte vermeiden Sie unangemessene Geschwindigkeiten insbesondere bei schlechten Straßenverhältnissen (Schlaglöcher etc.), da die Ausstattung unter starken Erschütterungen leidet. Wir empfehlen darüber hinaus aufgrund der Ausmessungen des Anhängers, beim Rückwärtsfahren immer einen Einweiser einzubeziehen.
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für PKW mit Anhänger beträgt maximal 80 km/h. Zu beachten ist, dass das hohe Eigengewicht der Rollenden Waldschule je nach Zugfahrzeug erhebliche Änderungen im Fahr- und Bremsverhalten des Zugfahrzeuges bewirken kann.
  • Wir empfehlen daher insbesondere wenig routinierten “Anhängerfahrern” eine Geschwindigkeit von 70 km/h nicht zu überschreiten und einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten.
  • Der Anhänger ist für die 12-V-Stromversorgung mit einem EURO-Norm Stecker (13polig) ausgestattet.
  • Das Fahrzeug ist mit einer 12-Volt-Beleuchtungsanlage auf Batteriebasis ausgestattet. Die Batterie wird entwerder durch das Zugfahrzeug oder aber durch den Anschluss an das 220-V-Netz aufgeladen. Einzelheiten dazu finden sich im Benutzerhandbuch, das den Entleihern als PDF-Datei hier zum Download gestellt wird.
  • Die “Rollende Waldschule” wird dem Entleiher innen und außen gereinigt übergeben. Die Rückgabe muß ebenso innen in besenreinem Zustand und außen gewaschen erfolgen. Sollte die Rückgabe in unsauberem Zustand erfolgen, erfolgt die Reinigung durch die Kreisjägerschaft. Die hierfür anfallenden Kosten (Innenraumreinigung 20 EURO, Fahrzeugwäsche 20 EURO) sind vom Entleiher zu übernehmen und bei der Rückgabe zu entrichten.
  • Sollte die Waldschule an zwei oder mehr Tagen entliehen werden, so ist zu beachten, dass das Fahrzeug über Nacht in einer Halle oder in abgesperrten Innenhöfen o. ä. unterzustellen ist. Die Rollende Waldschule darf grundsätzlich außerhalb der hellen Tageszeiten nicht unbeaufsichtigt auf Schulhöfen, in der Umgebung von Stadt- und Dorffesten o. ä. oder Marktveranstaltungen belassen werden.
  • Während der Vorführungen und der öffentlichen Präsentation ist die “Rollende Waldschule” ununterbrochen zu beaufsichtigen um Diebstähle und Beschädigungen zu verhindern.
  • Der Anhänger ist haftpflichtversichert, die bei allen Ansprüchen eintritt, die entstehen, wenn die Rollende Waldschule nicht mit einem Zugfahrzeug verbunden ist bzw. nicht gezogen wird oder sich nicht von einem ziehenden Fahrzeug gelöst hat.
  • Im Falle von gestellten Haftpflichtanprüchen die eintreten, während die Rollende Waldschule von einem Kraftfahrzeug gezogen wird oder wenn sich der Anhänger während der Fahrt vom Zugfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet, wird aufgrund der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges in Anspruch genommen.
  • Während des Einsatzes bekannt gewordene Schäden oder Verluste müssen schnellstmöglich der Kreisjägerschaft Coesfeld, Herrn Bernhard Pällmann, unter der Telefon-Nummer (02591) 9489011 oder (0177) 6531208 oder an Herrn Roland Bolle unter der Telefon (0175) 5694807 gemeldet werden. Eine eigenständige Reparatur etwaiger Schäden an der Rollenden Waldschule muss vor deren Beginn mit Herrn Pällmann oder Herrm Bolle abgestimmt werden. Soweit keine besonderen Absprachen zwiwchen der Kreisjägeschaft Coesfeld und dem Entleiher getroffen werden, gelten die allgemein gültigen gesetzlichen Bestimmungen für die Regelung von Schadenersatzansprüchen.
  • Download Benutzerhandbuch
  • Download Anfahrtsskizze