Jagdgebrauchshundewesen

Jagdgebrauchshundewesen

Jagdhund

Die Ausübung der Jagd ist unausweichlich mit dem Einsatz „brauchbarer” Jagdhunde verbunden. Nach § 30 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen sind bei jeder Such-, Drück- und Treibjagd, bei jeder Jagdart auf Schnepfen und Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche auf Schalenwild “brauchbare” Jagdhunde zu verwenden. Die gesetzliche erforderlich “Brauchbarkeit” müssen die Hunde in Prüfungen nachgewiesen haben.

Der Einsatz von Jagdhunden ist nicht nur ein technisches oder ein für den Jäger arbeitserleichterndes Hilfsmittel, sondern vor allem auch eine ethische Forderung der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes, um krankes Wild aufzuspüren und von seinem Leiden zu erlösen.

Diesen Aufgaben entsprechend werden die Aufgaben eines Jagdhundes eingeteilt in die Arbeit vor dem Schuss, um gesundes Wild zu finden, anzuzeigen bzw. aufzustöbern und in die Arbeit nach dem Schuss, um erlegtes oder krankgeschossenes sowie im Straßenverkehr angefahrenes Wild schnell und sachgegerecht zu finden. Ohne die Hilfe von Jagdhunden könnte der Jäger diese Aufgaben nicht oder nur unzureichend erfüllen.

Zur Ausbildung von Jagdhunden werden im Kreis Coesfeld Lehrgänge und Prüfungen angeboten, die von der Kreisjägerschaft Coesfeld, dem Jagdgebrauchshundverein Steverland und auf der örtlichen Ebene von den Hegeringen angeboten werden.


Weitere Informationen erhalten Sie bei den Obmännern für das Jagdgebrauchshundewesen in der Kreisjägerschaft Coesfeld:

Obmann für das Jagdgebrauchshundewesen:

Heinrich Pennekamp
Heideweg 6
59399 Olfen
Telefon: (0 25 92) 2 09 27
E-Mail pennekamp at kreisjaegerschaft-coesfeld.de

Stv. Obmann für das Jagdgebrauchshundewesen:

Walter Beckmann
Uphoven 8
48301 Nottuln
Telefon: (0 25 02) 93 10
Telefax: (0 25 02) 22 17 90
E-Mail beckmann at kreisjaegerschaft-coesfeld.de