Die Allgemeinverfügung zur Schonzeitaufhebung von Schmalrehen und Rehböcken im April 2025 im Kreis Coesfeld ist erneut angepasst und jetzt finalisiert. Diese Allgemeinverfügung hat der Kreis Coesfeld gemeinsam mit unserem Kreisjagdberater, Guido Erben, abgestimmt. Dies ist eine Kann-Verordnung zum Wohle der Neuanpflanzungen und Naturverjüngung. Missachtung ist eine Ordnungswidrigkeit. Näheres ist aus dem angehängten Amtsblatt 10/2025 vom 31.3.2025 Inhalt Nr. 101, Seite 77 zu entnehmen.
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