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Jagdscheine: Gesetz verlängert Bearbeitungszeiten

von Manuela Reher (Westfälische Nachrichten, Kreis Coesfeld, 04.12.2024)

KREIS COESFELD. Wer einen Jagdschein beantragen oder verlängern möchte, sollte künftig mehr Geduld mitbringen. Grund dafür ist das seit dem 31. Oktober bundesweit geltende Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems. Dieses sorgt laut Angaben der unteren Jagdbehörde des Kreises Coesfeld für deutlich längere Bearbeitungszeiten.

„Wir sind leider die Überbringer dieser schlechten Botschaft“, kommentierte Ordnungsdezernent Ulrich Helmich in der Sitzung des zuständigen Fachausschusses auf Anfrage von Werner Schulze Esking (CDU) aus Billerbeck. Die bundesgesetzlichen Regelungen hätten weitreichende Konsequenzen. Diese treffen auch die Kreisjägerschaft Coesfeld e.V. Gut ein Drittel der Mitglieder sei davon betroffen, denn diese würden ihren Jagdschein zu Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April 2025 verlängern wollen, wie Vorsitzender Franz-Josef-Schulze Thier mitteilte.

Die untere Jagdbehörde des Kreises Coesfeld bittet daher alle Betroffenen, deren Jagdschein zum 31. März 2025 auslaufen wird, bereits jetzt schon einen Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins zu stellen. Der Jagdschein und die nötige Versicherungsbestätigung der Jagdhaftpflicht können nächstes Jahr nachgesandt werden, heißt es. Bis vor Kurzem wurden Anträge rund um den Jagdschein direkt bei der unteren Jagdbehörde des Kreises Coesfeld gestellt und bearbeitet. Dabei wurden Zuverlässigkeit und persönliche Eignung der Antragsteller überprüft, und relevante Informationen konnten schnell und digital vom Verfassungsschutz, dem Landeskriminalamt NRW sowie dem Bundeszentralregister eingeholt werden.

Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben hat sich der Prozess jedoch erheblich verändert. Zwar bleibt die untere Jagdbehörde weiterhin die Anlaufstelle für Anträge, doch muss nun auch die Waffenbehörde der Polizei eingebunden werden. Diese holt künftig alle relevanten Informationen zur Zuverlässigkeit der Antragsteller ein. Zudem wurde der Kreis der Behörden, die beteiligt werden müssen, von vier auf sechs erweitert, da jetzt auch das Zollkriminalamt und die Bundespolizei in die Prüfungen einbezogen werden müssen.

Besonders aufwendig wird es, wenn Antragsteller in den letzten zehn Jahren umgezogen sind. In diesen Fällen müssen zusätzlich die jeweils zuständigen Polizeidienststellen der früheren Wohnorte, soweit diese nicht auch im Kreis Coesfeld waren, abgefragt werden. Jede Ortsänderung bedeutet eine zusätzliche Anfrage, heißt es aus dem Kreishaus.

„Zusätzliche bürokratische Hürden wurden vom Innenministerium eingebaut“, beklagt Franz-Josef Schulze Thier. Alle Petitionen und Proteste der Jäger seien verhallt. Der Terrorangriff in Solingen sei zum Anlass genommen worden, das Waffengesetz zu verschärfen. „Und das auf dem Rücken unbescholtener legaler Waffenbesitzer“, bedauert der Vorsitzende der Kreisjägerschaft. Aus seiner Sicht habe der Gesetzgeber auch nicht bedacht, dass Jagdpachtverträge an gültige Jagdscheine gebunden seien. „Der Vertrag erlischt automatisch, wenn der Jagdschein nicht rechtzeitig verlängert wird.“ Das wiederum würde zu weiteren Problemen führen.

Werner Schulze Esking wies in der Ausschusssitzung außerdem darauf hin, dass ohne Jagdschein der Besitz von Jagdwaffen nicht erlaubt sei. Streng genommen, müssten diese dann von den zuständigen Behörden eingesammelt werden, bis ein Jagdschein verlängert worden sei. Auch darüber müsse man sich Gedanken machen. Ordnungsdezernent Ulrich Helmich jedoch machte deutlich, dass der Kreis, unabhängig von solchen Detailfragen, die gesetzlichen Vorschriften umsetzen müsse.

1 100 Anträge auf Jagdscheinverlängerung zu erwarten

Im Kreis Coesfeld besitzen rund 3300 Bürger einen gültigen Jagdschein. Jährlich werden etwa 1100 Anträge auf Verlängerung gestellt. Die Geltungsdauer der Jagdscheine beträgt ein bis drei Jahre.

Nach Mitteilung des Landes sind seit Freitag (29.11.) auch die technischen Voraussetzungen geschaffen worden, die zusätzlichen Behörden EDV-gestützt abfragen zu können. Es ist davon auszugehen, dass es gerade zu Anfang noch zu Verzögerungen in der Bearbeitung der Anträge kommen wird, wie die Kreisverwaltung Coesfeld mitteilt. Ziel sei es aber, bis zum Beginn des neuen Jagdjahres zum 1. April 2025 rechtzeitig eingegangene Verlängerungsanträge abgearbeitet zu haben.

Die Kreisverwaltung empfiehlt allen Betroffenen, ihre Anträge frühzeitig, möglichst jetzt schon, einzureichen und sich auf längere Wartezeiten einzustellen.

Die Antragsteller werden gebeten, von telefonischen Nachfragen nach dem Bearbeitungsstand bei den Mitarbeitern der unteren Jagdbehörde des Kreises Coesfeld und der Waffenbehörde der Kreispolizeibehörde Coesfeld abzusehen. Es sei beabsichtigt, alle betroffenen Jäger gemeinsam mit der Kreisjägerschaft mittels Rundschreiben zu informieren.

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