Die obere Jagdbehörde in Düsseldorf hat die für die Jäger im Kreis Coesfeld zuständige untere Jagdbehörde angehalten, Jagdscheine nur noch dann auszustellen, wenn das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung des Verfassungsschutzes eingegangen ist, was im Regelfall nach der Beantragung mehrere Wochen dauert. Sollte die Jagdscheinverlängerung bis zum Ablaufdatum nicht erfolgt sein, darf die Jagd nicht ausgeübt werden! Hierauf weist Jägdbehörde die Jäger im Kreis Coesfeld hin. Ergo sollte die Ausstellung bzw. Verlängerung des Jagdscheines frühtzeitig beantragt werden.
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